AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Firma Dermakultura, Inh. Frau Irina Klingbeil, Schlösserstr. 11, 99084 Erfurt


§ 1 Geltungsbereich

1.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen „Dermakultura“ – Institut für innovative Kosmetik (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber) für alle Dienstleistungen und Kaufangebote, die am Geschäftssitz des Auftragnehmers erbracht bzw. angeboten werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Vertragsbedingungen.

2.

Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

1.

Die Dienst- und Kaufangebote sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Treten Änderungen ein, sind diese ab dem geänderten Zeitpunkt gültig.

2.

Kosmetische Produkte werden nur im Geschäft des Auftragnehmers verkauft. Es findet keine Versendung der angebotenen Waren statt. Ein Online-Verkauf ist nicht vorgesehen. Das Ausstellen der kosmetischen Produkte im Geschäft des Auftragnehmers stellt kein verbindliches Kaufangebot dar. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer dem Kauf des durch den Auftraggeber ausgesuchten Produkts zugestimmt hat.

3.

Mit der Vereinbarung eines Termins, welche in mündlicher, schriftlicher oder fernmündlicher (E-Mail, Telefon) für eine Dienstleistung des Auftragnehmers erfolgen kann, erklärt der Auftraggeber verbindlich die Annahme des Vertragsangebotes.

§ 3 Terminvergabe, Behandlungen

1.

Behandelt werden auf eigenen Wunsch und nach terminlicher Vereinbarung alle geschäftsfähigen Personen ab 18 Jahren. Bei Personen unter 18 Jahren ist eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

2.

Behandlungstermine, auch mündlich vereinbarte, gelten als verbindlich. Mit der Terminvereinbarung kommt der Dienstleistungsvertrag zustande. Die Terminvereinbarungen sind für beide Seiten verbindlich. Weiterhin gilt im Rahmen von Terminvereinbarungen § 6 Nr. 3 dieser AGBs.

3.

Die Behandlungsdauer ist der Angebots- und Preisliste zu entnehmen. Der Umfang der Behandlung richtet sich nach der vorherigen und individuellen Absprache und dem Hautzustand. Der Auftragnehmer gibt Behandlungsempfehlungen, die Entscheidung über die Art der Behandlung trifft der Auftraggeber. Die Behandlung wird nach vorheriger Hautdiagnose und der Behandlungsempfehlung sach- und fachgerecht vorgenommen.

4.

Der Auftragnehmer ist unter den Voraussetzungen im § 6 Nr. 2 AGB berechtigt, vor Beginn der Behandlung eine Anzahlung zu fordern.

5.

Kann aus für den Auftraggeber nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt ein Termin vom Auftragnehmer nicht eingehalten werden, wird der Auftraggeber umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Adress- und Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. Der Auftragnehmer ist in dem Fall berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§ 4 Behandlungsausfall, Terminverzug des Auftraggebers, Verspätung

1.

Vereinbarte Termine sind mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn der Behandlung abzusagen. Die Terminabsage kann persönlich, telefonisch oder schriftlich – auch fernmündlich – erfolgen.

2.

Eine Terminabsage, welche mindestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin erfolgt, gilt als eine kostenfreie Rücktrittserklärung des Auftraggebers.

3.

Im Falle einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin ist der Auftraggeber trotzdem zur Zahlung von 50 % des Behandlungspreises verpflichtet.

4.

Erscheint der Kunde ohne Absage nicht zu einem vereinbarten Termin, ist der Auftragsnehmer berechtigt, die vollen Behandlungskosten in Höhe von 100% des vereinbarten Behandlungspreises dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Wurde für den vereinbarten Termin noch keine Art der Behandlung festgelegt, sondern nur die Behandlungsdauer, ist der Behandlungspreis mit 45,- € die Stunde festgelegt und dementsprechend zu entrichten. Zahlbar unmittelbar vor Ort, bei Wahrnehmung des nächsten Termins, bzw. nach schriftlicher Rechnungsstellung. Bei Rechnungsstellung beträgt die Zahlungsfrist 7 Kalendertage. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen vom Auftraggeber nicht eingehalten, so hat dieser die Kosten des dadurch einsetzenden Mahn- und Einzugsverfahrens zu tragen. Im Falle des Verzuges werden 8% Zinsen über dem jeweiligen Basiszins berechnet.

5.

Die Ziffern 1 bis 4 gelten nicht, sofern der Auftraggeber die verspätete Terminabsage oder das Nichterscheinen zum Termin nicht zu vertreten hat oder ihm dies unmöglich war. Die Beweislast hierfür trägt der Auftraggeber. Ein fehlendes Verschulden ist insbesondere bei höherer Gewalt gegeben. War der Auftraggeber aufgrund eines bewusstlosen, geschäftsunfähigen Zustandes gehindert, den Termin fristgerecht abzusagen oder zu diesem zu erscheinen, so gelten die Ziffern 1 bis 4 nur dann nicht, wenn er den Zustand der Bewusstlosigkeit oder der Geschäftsunfähigkeit nicht zu vertreten hat.

6.

Hat der Auftraggeber eine Kurbehandlung gebucht, gelten für jede Behandlung die Ziffern 1 bis 5 entsprechend, mit folgender Maßgabe:

Im Falle der Ziffer 2: Der Auftraggeber erhält nach Absprache mit dem Auftragnehmer einen neuen Kurbehandlungstermin, ohne zusätzliche Kosten.

Im Falle der Ziffer 3: Der Auftraggeber erhält nach Absprache mit dem Auftragnehmer einen neuen Kurbehandlungstermin. Hierbei verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der hälftigen jeweils geltenden Kurbehandlungsgebühr.

Im Falle der Ziffer 4: Der Auftraggeber erhält nach Absprache mit dem Auftraggeber einen neuen Kurbehandlungstermin. Hierbei verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der vollen jeweils geltenden Kurbehandlungsgebühr.

7.

Bei Verspätung des Auftraggebers gilt der ursprünglich vereinbarte Behandlungstermin. Die versäumte Zeit kann nur dann nachgeholt werden, wenn dies den weiteren Organisationsablauf nicht beeinträchtigt.

Ist die Verspätung des Auftraggebers in einem Maße, dass die gebuchte Anwendung nicht mehr durchführbar ist, ohne den weiteren Ablauf des Zeitplanes zu stören und/ oder entstünden bei voller Inanspruchnahme für nachfolgende Auftraggeber Wartezeiten, so behält sich der Auftragnehmer vor, den Termin mit vollem Preis zu berechnen, aber entsprechend zu verkürzen, damit nachfolgende Auftraggeber zur vollsten Zufriedenheit behandelt und bedient werden können.

§ 5 Behandlungsausschluss

Der Auftragnehmer behält sich vor, die Durchführung von Behandlungen, denen medizinische oder hygienische Gründe entgegenstehen, abzulehnen.

§ 6 Preise- und Zahlungsbedingungen

1.

Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste des Auftragnehmers.

2.

Die Preise sind nach Abschluss der Behandlung oder im Falle eines Produktkaufs sofort am Geschäftssitz in bar oder per EC- Zahlung zu entrichten, falls keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Der Auftragnehmer erlaubt sich bei höheren Dienstleistungskosten (wie z.B. mehrstündige Treatments, Abo`s oder sonst dergleichen) ab 80,- € eine Anzahlung/Vorauszahlung dem Auftraggeber in Höhe von mindestens 50% zu berechnen. Produktbestellungen, die speziell auf Wunsch des Auftraggebers bestellt werden, sind verbindlich und im Voraus zu bezahlen, wenn nicht anders vereinbart. Bei Nichtgefallen können Produkte aus hygienischen Gründen nicht umgetauscht/reklamiert werden.

3.

In begründeten Fällen können Termine nur nach entsprechender Vorauszahlung angenommen werden.

§ 7 Haftung (Behandlungsleistungen)

1.

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die Behandlung auf seine eigene Gefahr erfolgt.

2.

Innerhalb der Behandlung werden den Bedürfnissen des jeweiligen Hautbildes entsprechende Produkte eingesetzt. Eine Garantie bezüglich Verträglichkeit und Erfolg kann jedoch nicht gegeben werden. Der Behandlungserfolg hängt vom individuellen Hautbild des Auftraggebers ab. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Fragen beim Anamnesegespräch seitens des Auftraggebers nicht ausreichend oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, besonders was Allergien, Unverträglichkeiten, Hautkrankheiten oder ansteckende Infektionskrankheiten betrifft.

3.

Offensichtliche Behandlungsmängel sind binnen 10 Tagen nach deren Erkennen vom Auftraggeber anzuzeigen. Anderenfalls ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn der Auftragnehmer oder sein Erfüllungsgehilfe handelte vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.

4.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Gewährleistung (Produkthaftung)

1.

Der Auftragnehmer haftet bei Produktmängeln nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.

Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

2.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

3.

Stellt der Auftraggeber nach Kauf und Benutzung des Produkts krankhafte Hautveränderungen fest, so hat er dies dem Auftragnehmer binnen 10 Tagen persönlich anzuzeigen. Stellt der Auftragnehmer nach einer Untersuchung der aufgetretenen Hautveränderung einen Zusammenhang mit dem verwendeten Produkt fest, erstattet er den Kaufpreis in Form eines Gutscheins zurück.

4.

Im Falle der Fehlerhaftigkeit eines Produkts benennt der Auftragnehmer dem Auftraggeber innerhalb eines Monats seinen Hersteller bzw. Lieferanten. In diesem Falle ist der Auftragnehmer von der Produkthaftung befreit. Der Auftraggeber hat seine Schadensersatzansprüche an den Hersteller oder Lieferanten zu richten.

5.

Bei Nichtgefallen können Produkte aus hygienischen Gründen nicht umgetauscht/reklamiert

§ 9 Eigentumsvorbehalt (Produktkauf)

Die im Geschäft des Auftragnehmers erworbene Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Auftragnehmers.

§ 10 Aktionsangebote/ Bonusprogramme/ Bonuskarte


Preisreduzierte Behandlungen und Gutscheine sind von Bonusprogrammen, wie z.B. der Bonuskarte, ausgenommen. Der Geschäftsinhaber behält sich Änderungen an Aktionsangeboten und Bonusprogrammen, sowie deren Beendigung ohne vorherige Ankündigung vor. Aus der Teilnahme an Bonusprogrammen erwächst kein Rechtsanspruch.

§ 11 Änderungsvorbehalte

Der Auftragnehmer behält sich zwischenzeitliche Änderungen in Art und Umfang der Behandlungen, sowie Preisen vor.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

1.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2.

Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

3.

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Auftragnehmers zuständig ist. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

§ 13 Abtretungsverbot, Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrechte

1.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Auftragnehmers abzutreten.

2.

Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

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